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Kosten für Bestattungen in Regensburg, Schwandorf und Umgebung

Gerne beraten wir Sie näher zu unserem Dienstleistungsspektrum und den entsprechenden Kosten. Lassen Sie uns wissen, wie wir Ihnen weiterhelfen können.

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Bestattungskosten

Die Bestattungskosten können je nach Bestattungsform Erd-, Feuer-, See-, Donau-, Baum-, und Naturbestattung variieren, da diverse Posten hinzukommen oder gänzlich wegfallen. Es spielt auch eine wesentliche Rolle welche Kostenpunkte bzw. Fremdleistungen die Bestattungsrechnung beinhaltet. Werden zum Beispiel Blumenschmuck, Todesanzeige oder die Leichenschaugebühr des Arztes miteinberechnet, fällt die Bestattungsrechnung dementsprechend höher aus.

Wir möchten Ihnen für die jeweiligen Bestattungsarten eine etwaige Übersicht der Basiskosten ermöglichen. Wir bitten Sie dennoch zu beachten, dass ein pauschaler Kostenvoranschlag ohne Angabe bestimmter Informationen, genauen Vorstellungen oder Anforderungen nur schwer möglich ist.

Erdbestattung – Basisleistungen*

  • Einfacher Erdbestattungssarg
  • Einfache Sarginnenausstattung und einfache Deckengarnitur
  • Hygienische Versorgung des Verstorbenen
  • Überführungsfahrt in Regensburg und im Radius von 15 km um Regensburg
  • Abstimmung und Terminierung der Trauerfeier- und Beisetzungsterminen
  • Trauerfallbeurkundung

Gesamtbetrag der Basisleistungen                                                                                                             1.900 € inkl. MwSt.

* Hierbei handelt es sich um einen Basispreis, der bei Sonderwünschen / Mehraufwand variieren kann. Die Berechnung erfolgt nach detaillierter Absprache.

  Gebühren für Friedhofsdienstleistungen oder Fremdauslagen wie Leichenschaugebühr, Sterbeurkunden, Trauerdruck, Todesanzeigen sowie

  Blumenschmuck, Friedhofsgebühren und Abmeldungen sind im Basispreis nicht enthalten.


Feuerbestattung – Basisleistungen*

  • Einfacher Feuerbestattungssarg
  • Einfache Sarginnenausstattung und einfache Deckengarnitur
  • Hygienische Versorgung des Verstorbenen
  • Überführungsfahrt in Regensburg und im Radius von 15 km um Regensburg
  • Abstimmung und Terminierung der Trauerfeier- und Beisetzungsterminen
  • Trauerfallbeurkundung

Gesamtbetrag der Basisleistungen                                                                                                          1.700 €  inkl. MwSt.

* Hierbei handelt es sich um einen Basispreis, der bei Sonderwünschen / Mehraufwand variieren kann. Die Berechnung erfolgt nach detaillierter Absprache.

  Gebühren für Friedhofsdienstleistungen oder Fremdauslagen wie Leichenschaugebühr, Sterbeurkunden, Kremationsgebühren, Trauerdruck, Todesanzeigen sowie        Blumenschmuck und Schmuckurne, Friedhofsgebühren und Abmeldungen sind im Basispreis nicht enthalten.



Basisleistungen See-, Donau-, Baum- und Naturbestattung*

Bei diesen Bestattungsarten ist grundsätzlich eine Feuerbestattung nötig. Berücksichtigen Sie hierfür die Basisleistungen der Feuerbestattung.

* Hierbei handelt es sich um einen Basispreis, der bei Sonderwünschen / Mehraufwand variieren kann. Die Berechnung erfolgt nach detaillierter Absprache. Fremdauslagen wie Leichenschaugebühr, Sterbeurkunden, Trauerdruck, Todesanzeigen sowie Blumenschmuck und Friedhofsgebühren sind im Basispreis nicht enthalten. Die Beisetzungskosten für diese Bestattungsarten müssen direkt bei uns erfragt werden, da hier der jeweilige Bestattungsort eine ausschlaggebende Rolle spielt.

Kostenträger

Gebührenschuldner der Bestattungskosten ist grundsätzlich die Person, welche die Bestattung beim Bestattungsinstitut in Auftragt gibt. In der Regel sind dies Ehepartner, Kinder, Enkelkinder aber auch Nichten und Neffen oder bevollmächtigte Personen, wenn keine vorrangigen Angehörigen vorhanden sind. Vorrangig bestimmungsberechtigt sind, wenn nicht anders festgelegt, der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner, die Kinder und die Eltern.

Diese sind laut Gesetz dazu verpflichtet, sich um die Bestattung zu kümmern und die anfallenden Kosten zu tragen. Dennoch geht die Verpflichtung der Erben, die Bestattungsrechnung zu tragen, anderer Angehöriger vor. Ist es den Bestimmungsberechtigten nicht möglich, die Kosten zu tragen, kann ein Antrag auf Kostenhilfe beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

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